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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der folian gmbh gelten für alle Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Besteller“), soweit im Einzelfall mit dem Besteller nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende oder weitergehende Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

§ 2 Angebote

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  2. Die folian gmbh behält sich eine Annahmefrist von zwei  Wochen vor.
  3. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben über Eignung und Verwendung, Gewicht, Maße, Formen, Farben, Leistungen und Aussehen, wenn auch in öffentlichen Äußerungen, sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

§ 3 Preise

  1. Die Preisstellung erfolgt netto zu den von uns bestätigten Preisen zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise sind auf der Basis der bei Angebotsabgabe maßgebenden Rohstoff- und Lohnkosten errechnet. Die folian gmbh ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sich zwei Monate oder später nach Angebotslegung Änderungen bei Rohmaterial- oder Hilfsstoffpreisen oder ähnlichen preisrelevanten Merkmalen ergeben.
  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Kosten nicht ein.
  3. Die Kosten für Probeabdrücke, Andrucke und ähnliche Vorarbeiten werden gesondert nach Aufwand berechnet.
  4. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage gebunden.
  5. Für Preis-, Liefer- und Zahlungskonditionen sind im Übrigen die Angaben im Vertrag sowie auf der Auftragsbestätigung maßgebend.
  6. Die von der folian gmbh gelieferten Produkte sind nicht lizenzierte Verpackungsfolien gemäß der 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (aktuelle Version). Die Preise verstehen sich excl. Lizenzgebühren.

§ 4 Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Die folian gmbh kann Vorauszahlungen verlangen.
  2. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem die folian gmbh über sie verfügen kann.
  3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gegenüber gewerblichen Bestellern (und in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern zu fordern. Weiterer Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  4. Trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers werden eingehende Zahlungen zunächst auf die Zinsen und Kosten und dann auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet.
  5. Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Besteller jedoch nur befugt, wenn die Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
  6. Gerät der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder gehen Wechsel oder Schecks zu Protest, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, nach angemessener Nachfristsetzung zurückzutreten und wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren anhängig geworden ist.

§ 5 Versand und Lieferzeit

  1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, jedoch spätestens mit Verlassen unseres Werkes die Gefahr des Untergangs oder Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
  2. Die Liefertermine der folian gmbh sind grundsätzlich freibleibend Feste Lieferzeiten bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so gilt als Versandtag der Tag unserer Versandbereitschaft. Wird eine vereinbarte Lieferzeit durch uns schuldhaft überschritten, so kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurücktreten.
  3. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen ab Anzeige der Lieferbereitschaft ab, wird die Ware auf Kosten und Gefahr, des Bestellers eingelagert und die folian gmbh kann die Zahlung der Ware verlangen.
  4. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Das Recht zu Teillieferungen behalten wir uns vor.
  5. Liefer- und Leistungsverzögerungen – sowohl im eigenen Betrieb, im beauftragten Transportunternehmen als auch in dem eines Zulieferers - , die auf Grund höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretenen Ereignissen eintreten, wie insbesondere Energie- und Rohstoffmangel, Maschinenschaden, Transportverzögerungen, Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen, berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertragsverhältnis, befreien uns jedoch von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise.
  6. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen von der folian gmbh und wird nicht zurückgenommen. Fordert der Besteller eine davon abweichende Verpackung, wird diese gegen entsprechenden Kostenersatz in Rechnung gestellt.
  7. Versandart, Beförderer und Versandweg bestimmt die folian gmbh unter Ausschluss jeder Haftung. Die Ausführung von vom Besteller erteilten besonderen Verlade- und Versandvorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit Sicherheitstransporten, erfolgt auf Risiko und Kosten des Bestellers.
  8. Das Abladen oder Einlagern erfolgt auch bei Lieferung „frei Haus“ durch den Besteller.
  9. Die Frachtkosten, Sonderkosten im Zusammenhang mit Sicherheitstransporten und die Kosten einer eventuellen Versicherung der Sendung auf Wunsch des Bestellers gehen zu dessen Lasten.

§ 6 Haftung

  1. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, sämtliche Warnhinweise, Lagerbedingungen, Gebrauchsanleitungen, Produktspezifikationen und sonstige Produktdeklarationen, etc. aus der Materialspezifikation (im Folgenden "Hinweise") von der folian gmbh zu beachten. Insbesondere nimmt der Besteller zur Kenntnis, dass die Materialien von der folian gmbh zwischen 15 °C und 25 °C (59 F bis 77 F) bei 50 % bis 60 % relativer Luftfeuchtigkeit und keinesfalls in der Nähe von Heizungen, Dampfleitungen, feuchten Wänden, etc. zu lagern sind. Die Materialien sind vor Sonneneinstrahlung zu schützen. Rollen und Formate sind bis zum Verbrauch in der Originalverpackung zu belassen. Bei ordnungsgemäßer Lagerung sind die Materialien ab Produktionsdatum durch die folian gmbh maximal 12 Monate (6 Monate bei Produkten mit Antifogausrüstung) haltbar. Der Besteller hat diese Hinweise in vollständiger und jeweils aktueller Fassung seinen Kunden schriftlich bekannt zu geben und an dieselben zu überbinden. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleibt, verpflichtet sich der Besteller der folian gmbh schad- und klaglos zu halten und sämtliche im Zusammenhang mit einer daraus resultierenden Haftung entstehende Kosten der folian gmbh zu ersetzen. Unabhängig von der Art der Pflichtverletzung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Werden an der gelieferten Ware infolge eines Verarbeitungsprozesses Veränderungen vorgenommen, übernehmen wir keine Haftung für eventuell auftretende gesundheitliche Beeinträchtigungen.
  2. Unabhängig von der Art der Pflichtverletzung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
  4. Werden an der gelieferten Ware infolge eines Verarbeitungsprozesses Veränderungen vorgenommen, übernehmen wir insbesondere keine Haftung für eventuell auftretende gesundheitliche Beeinträchtigungen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die folian gmbh leistet ausschließlich Gewähr dafür, dass die verkauften Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs der vereinbarten Spezifikation entsprechen. Für Eigenschaften, die von der schriftlichen Spezifikation nicht erfasst sind, für bestimmte Be- und Verarbeitungsergebnisse sowie der Tauglichkeit der Produkte für einen bestimmten Zweck wird keinerlei Haftung übernommen. Handelsübliche, geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Form, Farbe, Menge oder des Gewichts gelten nicht als Mangel und können nicht beanstandet werden.
  2. Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten setzt voraus, dass der Besteller seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate (6 Monate bei Produkten mit Antifogausrüstung) ab Gefahrübergang.
  4. Erfolgt die Mängelrüge nicht entsprechend, sind alle Gewährleistungs-, Schadenersatz und sonstigen Ansprüche aufgrund der Mangelhaftigkeit ausgeschlossen.
  5. Korrekturabzüge sind zu überprüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Motiv- bzw. Kundenfreigabeerklärung und Produktionsfreigabe auf den Besteller über, soweit es sich um Fehler handelt, die bei der Freigabe nicht berücksichtigt worden sind.
  6. Soweit ein von uns zu vertretener Mangel vorliegt, erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder es wird Ersatz bis zur Höhe des Auftragswertes nachgeliefert. Dies gilt nicht für Produkte, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch oder Verschleiß unterliegen, ferner nicht bei Schäden infolge natürlicher Abnützung, falscher Bestellung, unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, Temperatur-, Witterungs- und Feuchtigkeitseinflüssen, chemischer oder elektrochemischer Einflüsse, welcher Art auch immer, Transport oder Mängel, die auf vom Besteller oder Dritten beigestelltes Material oder deren Anweisungen zurückzuführen sind. Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung besteht nur dann, wenn die folian gmbh keinerlei Austausch, Reparatur oder Verbesserung der Produkte vornimmt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert.
  8. Die folian gmbh haftet für Mangel- und Mangelfolgeschäden nur, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden sind. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist vom Besteller zu beweisen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (mit Ausnahme von Personenschäden) ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Besteller von der folian gmbh. Der Höhe nach ist die Ersatzpflicht von der folian gmbh für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit der Auftragssumme beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig. Diese Haftungsbeschränkung der Höhe nach gilt nur dann nicht, wenn und insoweit für den konkreten Schaden Versicherungsdeckung besteht und der Versicherer aus dieser Versicherung leistet. In diesem Fall ist die Haftung von der folian gmbh mit der Höhe der Deckungssumme aus der Versicherung beschränkt. Soweit die Haftung von der folian gmbh ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der folian gmbh.

§ 8 Besonderheiten des Foliendrucks

  1. Wir führen die Aufträge mit branchenüblichen Materialien und nach anerkannten Herstellungs-verfahren aus. Auf besondere Eigenschaften der mit der Folie zu verpackenden Ware, insbesondere in Bezug auf lebensmittelrechtliche Anforderungen, hat uns der Besteller ausdrücklich bei Auftragserteilung schriftlich zu unterrichten.
  2. Wir verwenden für den Druck handelsübliche Druckfarben. Abweichungen in der Beschaffenheit der von uns beschafften Farben und sonstigen Materialien können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der Farbenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferanten für zulässig erklärt sind. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben haften wir nur soweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Hierbei haften wir nur bis zur Höhe unserer eigenen Ansprüche gegen den Zulieferanten. Die Abriebfestigkeit der Farben kann durch eine Schutzlackierung verbessert, aber nicht absolut gewährleistet werden. Für Folgeschäden aus Farbabrieb haften wir nicht. Stellt der Besteller besondere Anforderungen an die Druckfarben, so muss er bei Auftragserteilung schriftlich darauf hinweisen.
  3. Geringe Gewichts- und Maßabweichungen sowie Farb- und Passerabweichungen können aus technischen Gründen nicht vermieden und somit nicht beanstandet werden.
  4. Bei allen Lieferungen behalten wir uns produktionsbedingt bis zu 10 % Mehr- oder Minderlieferungen unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor. Bei Einzelbestellungen unter 5.000 m² und Sammelauflagen mit Druckwechseln innerhalb der Auflage kann sich dieser Prozentsatz auf bis zu 20 % erhöhen.
  5. Eine vom Besteller gewünschte Kodierung ist mit uns auf technisch bedingte Herstellungsmöglichkeiten abzustimmen. Wegen der Toleranz von Folien, Druckfarben und Leseeinrichtungen haften wir nicht für die gleiche Eignung bei verschiedenen Auflagen.

§ 9 Eigentum

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten, umzubilden und zu veräußern, solange kein Zahlungsverzug besteht. Dieses erfolgt stets für uns, wobei der Besteller jederzeit die erforderliche Sorgfalt aufzuweisen hat. Der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe unserer Forderungen hierdurch an uns ab, was wir hiermit annehmen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen an der Vorbehaltsware sind unzulässig.
  2. Bei der Be- und Verarbeitung durch den Besteller sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behalten zu jeder Zeit der Verarbeitung Eigentum an den  Erzeugnissen. Sofern die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir wertanteilsmäßig das Miteigentum an der neuen Sache.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und Schadenersatz zu verlangen.

§ 10 Urheberrechte

  1. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen technischen Angaben, wie z.B. Rezepturen, Verfahrensweisen etc., und jeglichen Unterlagen, wie z.B. Skizzen, Kalkulationen, Entwürfe, Muster etc. verbleiben bei uns. Nachdruck oder Vervielfältigung ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig.
  2. Wir haften nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechte Dritter. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Groß Lüdershagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorangegangenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.